
Prüfungswesen Binnen
Gemäß der OeSV Wettfahrtordnung, die wiederum auf den Regularien von World Sailing basiert, ist für die Teilnahme an einer Regatta auf Binnengewässern in Österreich für Steuerleute der Besitz des Bfa-Binnen Voraussetzung. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Personen, welche im Besitz einer gültigen Junior Regattalizenz des OeSV sind oder das Bodensee Schifferpatent führen.
Der Besitz des Bfa-Binnen bestätigt, dass die in der Prüfungsordnung (PRO) Bfa-Binnen festgelegten Lernziele erreicht wurden. Der/die Besitzer*in wird vom OeSV zur selbständigen Führung eines Segelfahrzeuges auf Binnengewässern als befähigt angesehen. Der Befähigungsausweis Binnen kann ab dem 14. Lebensjahr erworben werden. Kinder können in Segelschulen und Mitgliedsvereinen ab dem 8. Lebensjahr die Junior Regattalizenz erwerben.
Es sei an dieser Stelle hervorgehoben, dass uns eine qualitativ hochstehende Ausbildung wichtig ist. Segeln ist ein wundervoller Sport in der Natur, die aber auch ihre Tücken hat. Wie verhalten wir uns beispielsweise bei einem plötzlich auftretenden Sturm? Wer hat Vorrang auf sich kreuzenden Kursen? Das sind Fragen, die wir aus dem Effeff beherrschen müssen, um im Fall der Fälle richtig und schnell – und für andere vorhersehbar - reagieren zu können.
Der Österreichische Segel-Verband fungiert als Prüfungsorganisation.
Details:
- Bfa-Binnen Junior (ab 2025 nicht mehr aktiv)
- Junior-Regattalizenz
- Bfa-Binnen