Prüfungswesen Binnen
Gemäß der OeSV Wettfahrtordnung, die wiederum auf den Regularien von World Sailing basiert, ist für die Teilnahme an einer Regatta auf Binnengewässern in Österreich für Steuerleute der Besitz des Bfa-Binnen Voraussetzung. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Personen, welche im Besitz einer gültigen Junior-Regattalizenz des OeSV sind oder das Bodensee Schifferpatents führen.
Der Besitz des Bfa-Binnen bestätigt, dass der*die Inhaber*in die in der Prüfungsordnung (PRO) Bfa-Binnen festgelegten Lernziele erreicht hat und vom OeSV und seinen Mitgliedern zur selbständigen Führung eines Segelfahrzeuges auf Binnengewässern als befähigt angesehen wird. Der Befähigungsausweis Binnen kann ab dem 14. Lebensjahr erworben werden, davor gibt es den Bfa-Binnen Junior und noch mal davor bzw. parallel die Junior Regattalizenz.
Soweit der „Gesetzestext“. Es sei an dieser Stelle hervorgehoben, dass uns eine qualitativ hochstehende Ausbildung wichtig ist. Segeln ist ein wundervoller Sport in der Natur, die aber auch ihre Tücken hat. Wie verhalten wir uns beispielsweise bei einem plötzlich auftretenden Sturm? Wer hat Vorrang auf sich kreuzenden Kursen? Das sind Fragen, die wir aus dem Effeff beherrschen müssen, um im Fall der Fälle richtig und schnell – und für andere vorhersehbar - reagieren zu können.
Der Österreichische Segel-Verband fungiert als Prüfungsorganisation.