01.07.2021
Verband

Neuerungen Wettfahrtregeln

Mit den neu aufgelegten Wettfahrtregeln WRS 2021-2024 wurden nur wenige Änderungen eingebracht die für die Segler direkte Relevanz haben.In der Folge wollen wir euch diese näherbringen:

https://www.segelverband.at/sites/default/files/styles/large/public/image_article/flagge_v_0.jpghttps://www.segelverband.at/sites/default/files/styles/large/public/image_article/flagge_romeo.png

Die Flagge V, bisher bekannt als „Klassenflagge“ (Ankündigungssignal) bei Yardstickregatten erhält über die Wettfahrtregeln eine neue, internationale Bedeutung Sie ruft alle Schiffe auf den Funk abzuhören und sich an Rettungsaktionen zu beteiligen. Dies betrifft in erster Linie Wettfahrt- und Sicherheitspersonal, aber auch Betreuer und Coaches. Segler sind davon ebenfalls umfasst. Hier ist es aber so, dass dies bei fehlendem Funk und mangelnder Manövrierfähigkeit ohne Motor naturgemäß auf das Maß dessen reduziert ist was schon seit jeher in Punkt 1 der WRS definiert ist (Hilfeleistung).

Durch die neue Verwendung der Flagge V wurde nunmehr die Flagge R in unseren Österreichischen Segelanweisungen als neues Ankündigungssignal bei Yardstickregatten definiert.

Eine weitere, sicherheitsrelevante Regeländerung betrifft die Hilfe von außen: Wird Hilfe von außen angenommen weil sich eine Person in Gefahr (zB Segler aus dem Schiff gefallen) befindet so führt dies nicht mehr zu einer Bestrafung / Aufgabe des Rennens. Dies soll dazu führen, das Segler nicht aus falschem Ehrgeiz Hilfe ablehnen.

Von den weiteren Änderungen seien die Definitionen von Start und Ziel besonders hervorgehoben: War bislang das gesamte Schiff (inclusive Mannschaft und Ausrüstung in normaler Lage) relevant- Beispielsweise die ausreitende Mannschaft beim Start oder der Bugsprit bzw Spinnaker beim Zieldurchgang- so ist nunmehr ausschließlich der Rumpf des Schiffes das Kriterium für den korrekten Start und Zieldurchgang.

Bisher war für Raum zur Wende am Hindernis nur ein Zuruf erforderlich. Durch die neuen Regeln ist hier auch ein Armzeichen zu geben wenn die Bedingungen so sind, dass ein Zuruf nicht zuverlässig vom angerufenen Schiff gehört werden kann (zB. bei starkem Wind, Regen etc.)