Aus der aktuellen Gesetzeslage und den Satzungen des OeSV lässt sich für Landessegelverbände und Mitgliedsvereine die Verpflichtung zur Aufnahme der Anti-Doping-Regelungen in deren Satzungen/Statuten ableiten. Nachstehende Textbausteine sind dabei seitens des OeSV vorgeschlagen. Anderslautende Formulierungen mit gleicher Wirkung stellen dabei kein Problem dar.
In der OeSV Generalversammlung vom 17.3.2018 wurde die Aufnahme des BSO-Vorschlages zum Bekenntnis zur Integrität im Sport, Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt und Gleichbehandlung in die Satzung des OeSV beschlossen.